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Europäisches Parlament Artikel Europäisches Parlament (Straßburg)
Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt. Zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt. Es ist die demokratische Vertretung von 450 Millionen Menschen. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wieder. Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in über 100 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 hat sich das Europäische Parlament für die sechste Wahlperiode konstituiert, seitdem hat es 732 Abgeordnete.
Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Ministerrat als Staatenkammer. Auf deutsche Verhältnisse übertragen, könnte man das Europäische Parlament mit dem Bundestag vergleichen und den Ministerrat mit dem Bundesrat (Deutschland).
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Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
- Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen ). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet. Das EP besitzt (noch) kein Initiativrecht, das heißt es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen; dies ist aber in der diskutierten Europäischen Verfassung vorgesehen. Dieses Initiativrecht besitzt auf EU-Ebene momentan ca. die Europäische Kommission. In den meisten Politikfeldern werden seit dem Vertrag von Nizza Gesetzestexte nachdem Mitentscheidungsverfahren angenommen, bei dem Parlament und Rat gleichberechtigt sind und sich bei Uneinigkeit in dritter Lesung in einem Vermittlungsausschuss (ähnlich dem Verfahren zwischen Bundestag und Bundesrat) einigen müssen.
- Das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam sind die Haushaltsbehörde der EU. Die Europäische Kommission schlägt einen Haushaltsentwurf vor. In dem Haushaltsverfahren können dann Parlament und Rat Änderungen beschließen. Die Befugnisse des Parlaments in dem Bereich der Agrarausgaben sind allerdings klein. Seitdem das Parlament Haushaltsbefugnisse besitzt, ist der Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt (etwa 100 Mrd. EURO in dem Jahr 2004) allerdings von etwa 90 Prozent auf unter 50 Prozent gesunken. Für das Haushaltsjahr 2005 ist eine Steigerung des Etats um 10 Prozent auf 109,5 Mrd. Euro vorgesehen.
- Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Rücktritt der Kommissare durch ein Misstrauensvotum erzwingen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.
Insgesamt hat das Parlament seit seiner Gründung wesentliche Kompetenzen hinzu gewonnen; dies ist aber in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Es ist nicht oder ca. am Rande Gegenstand von Lehrplänen und wird häufig auch in den Medien nicht richtig dargestellt, wohl auch darum, weil die Situation so komplex ist.
Da die Mitgliedstaaten der EG diese Kompetenzen übertragen haben, die nun "im fernen Brüssel oder Straßburg" wahrgenommen werden, sprechen Kritiker auch vom Demokratiedefizit der EU. Der aktuelle Entwurf der Europäischen Verfassung sieht zwar eine Ausweitung der Rechte des Parlaments vor, er sieht aber auch eine Ausweitung der Befugnisse der Kommission und des Rates (beispielsweise betreffs des Abschlusses von internationalen Verträgen wie TRIPS und GATS) vor, weswegen sich die Lage nicht verbessert, sondern teilweise sogar weiter verschärft.
Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in insgesamt 17 Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.
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Große Staaten erhalten in dem Vergleich zu kleinen weniger Mandate. Wenn man die Vertretung proportional machen wollte, müsste Deutschland 137 Sitze erhalten für jeden Sitz, den Luxemburg erhält. Dass dies nicht so ist, ist politisch gewollt. Könnte man doch so die politische Landschaft Luxemburgs oder Estlands nicht abbilden. Und nach oben ist die Anzahl der Sitze begrenzt, wenn man ein handlungsfähiges Parlament erhalten will. Auch in den Vereinigte Staaten Amerika ist die Vertretung in dem Senat nicht proportional, jeder Staat hat zwei Senatoren.
Relativer Einfluss der Wähler aus verschiedenen Ländern auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments (gemäß dem Vertrag von Nizza, Quelle: Spiegel Online (http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,268111,00.html)):
| Land
| Bev. (Mio.)
| MEPs
| Bev./MEP
| rel. Einfluss
|
|
|
| Luxemburg
| 0,4
|
| 6
| 66.667
| 12,42
|
| Malta
| 0,4
|
| 5
| 80.000
| 10,53
|
| Zypern
| 0,8
|
| 6
| 133.333
| 6,21
|
| Estland
| 1,4
|
| 6
| 233.333
| 3,54
|
| Slowenien
| 2,0
|
| 7
| 285.714
| 2,89
|
| Lettland
| 2,4
|
| 9
| 266.667
| 3,10
|
| Irland
| 3,7
|
| 13
| 284.615
| 2,91
|
| Litauen
| 3,7
|
| 13
| 284.615
| 2,91
|
| Finnland
| 5,2
|
| 14
| 371.429
| 2,22
|
| Dänemark
| 5,3
|
| 14
| 378.571
| 2,18
|
| Slowakei
| 5,4
|
| 14
| 385.714
| 2,14
|
| Österreich
| 8,1
|
| 18
| 450.000
| 1,84
|
| Schweden
| 8,9
|
| 19
| 468.421
| 1,76
|
| Portugal
| 9,9
|
| 24
| 412.500
| 2,00
|
| Ungarn
| 10,0
|
| 24
| 416.667
| 1,98
|
| Belgien
| 10,2
|
| 24
| 425.000
| 1,94
|
| Tschechien
| 10,3
|
| 24
| 429.167
| 1,92
|
| Griechenland
| 10,6
|
| 24
| 441.667
| 1,87
|
| Niederlande
| 15,8
|
| 27
| 585.185
| 1,41
|
| Polen
| 38,6
|
| 54
| 714.815
| 1,15
|
| Spanien
| 39,4
|
| 54
| 729.630
| 1,13
|
| Italien
| 57,7
|
| 78
| 739.744
| 1,11
|
| Frankreich
| 59,1
|
| 78
| 757.692
| 1,09
|
| Großbritannien
| 59,4
|
| 78
| 761.538
| 1,08
|
| Deutschland
| 82,1
|
| 99
| 828.283
| 1,00
|
|
| Total
| 450,8
|
| 732
| 615846
| 1.35
|
siehe auch:
|+ Sitzverteilung nach Fraktionen
|-
! align="left" | Fraktion
! colspan="2" | Sitze
|-
| colspan="2" |
|-
| Europäische Volkspartei (Christdemokraten) und europäische Demokraten (EVP-ED)
| align="right" | 268
|-
| Sozialdemokratische Partei Europas (SPE)
| align="right" | 200
|-
| Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
| align="right" | 88
|-
| Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/FEA)
| align="right" | 42
|-
| Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken (KVEL/NGL)
| align="right" | 41
|-
| Unabhängigkeit und Demokratie (Ind/DEM) (UKIP unter anderem )
| align="right" | 37
|-
| Union für das Europa der Nationen (UEN)
| align="right" | 27
|-
| fraktionslos
| align="right" | 29
|-
| colspan="2" |
|-
| Total
| align="right" | 732
|}
Europäisches Parlament Parteien und Fraktionen 1979-2004
|
| |
Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden auch zwölf viertägige Sitzungen in dem Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen außerdem auch in Brüssel, wo auch kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg haben das Generalsekretariat und dessen Dienststellen ihren Sitz; hier arbeiten 3500 Mitarbeiter, darunter viele Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste.
|
| |
Als symbolischer Sitz wurde sofort nach der Gründung Straßburg festgelegt. Es symbolisiert die deutsch-französische Aussöhnung nachdem Krieg. Weil es keine Büroflächen gab, wurden die Dienste zunächst in Luxemburg angesiedelt. Doch mit Gründung der EWG 1958 wurde Brüssel als Sitz der Europäischen Kommission bestimmt. Darum entwickelte es sich so, dass die Ausschüsse dort tagten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde Straßburg als Sitz endgültig bestätigt; diese Klausel wurde in dem Vertrag von Amsterdam bekräftigt und fehlt auch nicht in dem aktuell gültigen Vertrag von Nizza.
Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg.
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Präsidenten des Europaparlaments |
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Bereicherungsvorwürfe aus dem Jahr 2004 | |
Ende März 2004 warf der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin den EU-Parlamentariern Bereicherung vor. Er habe 7.200 Fälle registriert, in denen Abgeordnete ungerechtfertigt Sitzungstagegelder kassiert hätten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz der europäischen Spitzenpolitiker aller Fraktionen am 30. März 2004 genannte der CDU-Politiker Hans-Gert Pöttering die Äußerungen Martins als unhaltbar und ungerechtfertigt: Zwar wird eine Reform der EU-Parlamentarier-Bezüge von Vielen begrüßt, doch besonders das populistische Vorgehen Martins stieß auf einhellige Ablehnung. Der damalige Parlamentspräsident Pat Cox hätte eine interne Behandlung begrüßt.
Buch-Tipp: TEE - Ikone der Luxuszüge Eisenbahngeschichte zu dem Anfassen Bereits kurz nachdem Krieg entstanden in ganz Europa Pläne, zu länderübergreifenden, schnellen Eisenbahnverbindungen. In dem Jahre 1957 gingen die ersten TEE - Trans Europ Express - in den fahrplanmäßigen Einsatz. Die SBB (Schweizer Bundes Bahn) hat jüngst eine TEE I Garnitur renoviert und als Museumszug in Dienst... |
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Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die jüngste Wahl fand vom 10. bis 13.06 2004 in allen 25 Mitgliedsstaaten statt. Die nächste Wahl ist 2009 vorgesehen. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wieder; kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind. Das änderte sich etwas durch die Osterweiterung am 1.05 2004. Deutschland bleibt weiter das Land mit den meisten Mandaten (99) und musste in dem Gegensatz zu den anderen Nationen keine Mandate an die designierten Abgeordneten der Beitrittsstaaten abgeben. Trotzdem bleibt die ungleiche Repräsentation bestehen. Einer Gleichbehandlung der Wählerstimmen stehen zwei Gesichtspunkte entgegen:
- Durch eine ausreichende Fraktionsgröße soll gewährleistet werden, dass auch die Parteienvielfalt der kleineren Staaten in dem Europaparlament repräsentiert wird.
- Bei einer entsprechenden Gewichtung der Wählerstimmen aus den großen Ländern würde das Europaparlament eine nicht mehr arbeitsfähige Größe annehmen.
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CDU 36,5 Prozent (-2,8); SPD 21,5 Prozent (-9,2); Bündnis 90/Die Grünen 11,9 Prozent (+5,5); CSU 8,0 Prozent (-1,4); PDS 6,1 Prozent (+0,3); FDP 6,1 Prozent (+3,0); REP 1,9 Prozent (+0,2%); Tierschutzpartei 1,3 Prozent (+0,6); Die Grauen 1,2 Prozent (+0,8); Familienpartei 1,0 Prozent (+1,0); Übrige 4,5 Prozent (+1,9)
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SPÖ 33,33 Prozent (+1,62); ÖVP 32,70 Prozent (+2,03); Liste HPM 13,98 Prozent (+13,98); Grüne 12,89 Prozent (+3,6); FPÖ 6,31 Prozent (-17,09); Linke 0,78 Prozent (+0,78)
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Demokratie und Legitimation der EU | |
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